Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Umfang der Freistellung von der Kapitalertragsteuer für Dividendenzahlungen an beschränkt steuerpflichtige französische Kapitalgesellschaft
(1) Eine französische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer „société par actions simplifiée” (S.A.S.) war bis zum nicht als „Gesellschaft eines Mitgliedstaats” i. S. von Art. 2 Buchst. a i. V. mit Buchst. f des Anhangs der Richtlinie 90/435/EWG anzusehen. Dividendenzahlungen an eine solche Gesellschaft durch ihre deutsche Tochtergesellschaft erfüllten damit weder unmittelbar noch analog die Voraussetzungen des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 i. V. mit Anlage 2 Nr. 1 zu § 43b EStG 2002 (Anschluss an NWB OAAAD-33102, Slg 2009, I-9225). (2) Die Körperschaftsteuer für Kapitalerträge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002, die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 i. V. mit § 31 Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 dem Steuerabzug unterliegen, ist bei einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft als Bezieherin der Einkünfte nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG 2002 durch den Steuerabzu...