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Körperschaftsteuer | Stichtagsbezogene Anwendungsregelungen zu § 32a KStG nicht sachlich unbillig
(1) Dass die Körperschaftsteuerbescheide einer GmbH und die Einkommensteuerbescheide des Gesellschafters bezüglich verdeckter Gewinnausschüttungen nicht im Verhältnis eines Grundlagenbescheids zum Folgebescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO stehen, gilt unverändert auch nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens und Schaffung des § 32a KStG durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13. 12. 2006 (BGBl 2006 I S. 2878). (2) § 32a KStG i. d. F. des Art. 4 JStG 2007 ist erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18. 12. 2006 ein (Körperschaft-)Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird; dass die Vorschrift in Fällen vor dem 19. 12. 2006 ergangener Körperschaftsteuerbescheide nicht anzuwenden ist, ist nicht sachlich unbillig (Bezug: § 32a, § 34 Abs. 13b, 13c KStG 2007).
Dass der Gesetzgeber angesichts der stichtagsbe...