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Neuentwicklung bei der Bilanzierung von Rücknahmeverpflichtungen im Automobilhandel
Rückkaufverpflichtung eines Kfz-Händlers
Nach dem ist zivilrechtlich neben dem Liefergeschäft auf Lieferung einer Vielzahl von Fahrzeugen vom Händler an den Flottenbetreiber ein Rückkauf-Optionsgeschäft abgeschlossen worden. Diese Rückkaufoption müsse gedanklich vom Liefervertrag abgespalten und separat bewertet werden. Im Rahmen der Prämie für die Rücklieferungsoption müsse eine Verbindlichkeit wegen des Lieferungs- bzw. Leistungsrückstands aus dem Optionsvertrag gebildet werden.
Mit koordiniertem Ländererlass vom hat das BMF die Anwendung des Urteils vom über den entschiedenen Einzelfall hinaus abgelehnt. Nach Ansicht des BMF übersehe der BFH bei seinem Urteil vom , dass der wirtschaftlichen Belastung, für die eine Verbindlichkeit in die Bilanz einzustellen sei, ein wirtschaftlicher Vorteil in Form eines Anspruchs auf Übertragung der betroffenen Fahrzeuge gegenüberstehe.
Bedauerlicherweise erklärt die Finanzverwaltung in einer Vielzahl ihr unliebsamer Sachverhaltsbeurteilungen durch den BFH ohne detaillierte Begründung die entsprechenden Urteile für über den Einzelfall hinaus nicht anwen...