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Hinreichende Veranlassung einer Kontrollmitteilung gem. § 30a AO
Bankgeheimnis
[i]BFH, Urteil v. 9. 12. 2008 - VII R 47/07 NWB MAAAD-15446 Im Streitfall VII R 47/07 hatte das Finanzamt ein bankinternes Aufwandskonto über Schadensersatzleistungen an Kunden wegen fehlerhaft ausgeführter Wertpapieraufträge als Grundlage von Kontrollmitteilungen verwendet. Der BFH urteilte, dass dies zulässig sein könne, wenn sich aus dem – an sich dem Schutz des § 30a AO unterliegenden – Anlagekonto Hinweise auf ein „auffälliges” Bankgeschäft ergäben, welche den Verdacht der Steuerhinterziehung nahelegten. Hinweise könnten in diesem Zusammenhang z. B. „räumliche Distanz zwischen Wohnort und Sitz des Kreditinstituts” oder „wiederholte Schadensersatzleistungen als Hinweis auf Transaktionsaktivität” sein. Diese vom BFH entwickelten „denkbaren Gesichtspunkte” als hinreichende Veranlassung für Kontrollmitteilungen gem. § 30a Abs. 3 AO sind indes m. E. (wirtschaftlich) völlig realitätsfern, rechtsstaats- und damit verfassungswidrig. Eine baldige – einschränkende – Präzisierung scheint dringend erforderlich.
I. Kontrollmitteilungen aus einem bankinternen Aufwandskonto
[i]Kontrollmitteilungen aus einem bankinternen Aufwandskonto (Schadensersatzleistungen an Kunden)Bei der Außenprüfung eines Kreditinstituts stießen Finanzbeamte auf ein sog. bankinternes Aufwandskonto der Bank, au...