Unzulässige Übertragung einer § 6b-Rücklage auf ein Wirtschaftsgut, welches einer Partenreederei gehört, welche ihren Gewinn
gem. § 5a EStG ermittelt
Leitsatz
Der Begriff des Steuerpflichtigen im Rahmen des § 6b Abs. 4 EStG ist in der Weise auszulegen, dass auch die Gesellschaft,
auf die die Rücklage übertragen wird, Steuerpflichtiger ist und dementsprechend ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder 5 EStG ermitteln
muss.
Die Übertragung ist unzulässig, wenn die Gesellschaft, auf die die Rücklage übertragen werden soll, ihren Gewinn gem. § 5a
EStG ermittelt.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 858 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2008 S. 313 DAAAC-50525
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.04.2007 - 2 K 207/05
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