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Grundsätze zum Datenzugriff
In einer Information des BMF (Download möglich unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage13724/Information_zum_Beschreibungsstandard_fuer_die_Datentraegerueberlassung.pdf) zum „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung” wird darauf hingewiesen, dass die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)” vom (BStBl I S. 415 = StuB 2001 S. 712) vorsehen, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung neben den gespeicherten steuerlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form vom geprüften Unternehmen bereit gestellt werden.