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STFAN Nr. 2 vom Seite 2

Das außergerichtliche Einspruchsverfahren

Mario Ehrensberger, Dipl.-Finanzwirt (FH); Riedelberg

Das Rechtsbehelfsverfahren (auch: Einspruchsverfahren) gliedert sich in das außergerichtliche Einspruchsverfahren und das gerichtliche Klageverfahren. Im außergerichtlichen Einspruchsverfahren überprüft die Verwaltungsbehörde selbst erneut die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes. Führt dies nicht zu dem vom Steuerpflichtigen gewünschten Erfolg, steht ihm danach das gerichtliche Klageverfahren offen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über das außergerichtliche Einspruchsverfahren und stellt den Praxisbezug durch zahlreiche Beispiele her.

Allgemeines

Beim außergerichtlichen Einspruchsverfahren handelt es sich um ein förmliches Verfahren, d. h. es müssen zwingend verfahrensrechtlich vorgeschriebene Voraussetzungen für die formelle Wirksamkeit des Rechtsmittels erfüllt werden.

Das dem gerichtlichen Klageverfahren vorgeschaltete außergerichtliche Einspruchsverfahren verfolgt u. a. folgende Ziele:

  • Rechtsschutz für den Bürger

  • Selbstkontrolle der Verwaltung

  • Entlastung der Finanzgerichte.

Das außergerichtliche Einspruchsverfahren ist unabhängig vom Verfahrensausgang für den Bürger kostenfrei. Der Bürger trägt somit kein Kostenr...