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IWB Nr. 3 vom Seite 105 Fach 5 Liechtenstein Gr. 3 Seite 60

Neues Stiftungsrecht in Liechtenstein

Jürgen Wagner

Zum tritt das im Juni 2008 beschlossene neue Stiftungsrecht in Liechtenstein in Kraft. Bei ca. 50.000 Stiftungen und nur ca. 35.000 Einwohnern hat das Stiftungsrecht naturgemäß eine große Bedeutung. Trotz anderslautender Gerüchte hat die Änderung nichts mit den Irritationen zwischen beiden Staaten zu tun, wie sie sich in den Medien seit Februar 2008 ausbreiteten.

Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt.

I. Gesetzgebungsverfahren

Das Stiftungsrecht Liechtensteins ist über 80 Jahre alt und war an vielen Stellen reformbedürftig. Seine Reform wurde ab 1999 diskutiert, blieb aber zunächst im Gesetzgebungsverfahren stecken. Nach jahrelangen Vorbereitungen legte die Regierung Mitte 2004 einen Vernehmlassungsbericht (RA 2004/1460 v. ) vor, der noch vor den Landtagswahlen 2005 in der Schublade verschwand und trotz konstruktiver Kritik und vielfacher Aufforderung nicht weiterverfolgt wurde (s. Protokoll der Landtagssitzung v. 15.- S. 814 ff.). Vor allem in den Bereichen Ausräumen von Rechtsunsicherheiten, Entschärfung öffentlicher Haftungsrisiken, nachhaltige Sicherung der hinterlegten Stiftung und Schaffung eines mod...

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