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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2649/07 EFG 2008 S. 1107 Nr. 14

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 1, SGB V § 103 Abs. 4, SGB V § 95

Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung als gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut

Leitsatz

Die Kassenzulassung ist kein gesondert vom Praxiswert zu erfassendes nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, sondern ein Wert bildender Faktor für diesen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Erwerb der Arztpraxis vertraglich davon abhängig gemacht wird, dass dem Erwerber die Zulassung erteilt wird, eine gesonderte Vergütung für den Verzicht des Verkäufers auf die Zulassung aber nicht geleistet wird und die Vergütung für den Praxiswert sich am Umsatz/Gewinn orientiert.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1895 Nr. 35
DB 2008 S. 2221 Nr. 41
DStRE 2008 S. 1120 Nr. 18
EFG 2008 S. 1107 Nr. 14
EStB 2008 S. 369 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2008 S. 1832
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2008 S. 684
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2008 S. 765
CAAAC-79089

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.04.2008 - 2 K 2649/07

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