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Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung?
Steuerberatungskosten waren bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie nicht bereits als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigungsfähig waren. Angesichts der Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG mit Wirkung ab Veranlagungszeitraum 2006 werden Steuerberatungskosten nur noch dann und insoweit steuerlich wirksam, als es sich dabei um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Ist dies nicht der Fall, liegen nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung vor. Zu der danach erforderlichen Abgrenzung zwischen den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und den als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Steuerberatungskosten liegt nunmehr ein , NWB ZAAAC-66820, vor. Dazu sowie zu weiteren Zweifelsfragen wird nachfolgend Stellung genommen.
I. Einführung
Der Aufgabenbereich der Angehörigen der steuerberatenden Berufe umfasst nach § 33 StBerG die Beratung ihrer Auftraggeber in Steuersachen, deren Vertretung und die Bearbeitung S. 302 in deren Steuerangelegenheiten sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Demgegenüber versteht das BMF in Tz. 1 des Schreibens vom - IV ...