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Besteuerung von teilkapitalgarantierten Zertifikaten
Der BFH hat mit entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von teilweise kapitalgarantierten Zertifikaten nur insoweit zu Kapitaleinkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 EStG führen, als sie der Teilkapitalgarantie zuzuordnen sind. Damit hat der BFH eine weitere, bislang offene Frage im Rahmen der Besteuerung von Finanzinnovationen geklärt und dabei einerseits seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, andererseits aber auch Neuland betreten.
I. Sachverhalt
Am erwarb ein Privatanleger 100 Stück sog. Euro-Zertifikate mit einem Nominalbetrag von je 1.000 $ zum Preis von je 975 $. Am Rückzahlungstag hatte der Inhaber der Zertifikate Anspruch gegen die Emittentin auf einen Rückzahlungsbetrag, der sich nach dem Verhältnis des Endniveaus des Referenzindex zum Anfangsniveau des Referenzindex berechnete; mindestens war jedoch eine Rückzahlung von je 100 $ zugesagt.
Der Privatanleger verkaufte die Zertifikate am und erzielte umgerechnet Gewinne i. H. von 51.845,50 €. Das FA stufte den vollen Betrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 EStG ein. Demgegen...