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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 78/98 EFG 2001 S. 86

Gesetze: GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, GewStG § 3 Nr 20

Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das Besitzunternehmen

Leitsatz

Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen in seiner Verpachtungstätigkeit ausschließlich deshalb als Steuersubjekt nach dem GewStG zu qualifizieren, weil es mit einem anderen Steuersubjekt dieses Gesetzes --dem Betriebsunternehmen-- sachlich und personell verflochten ist, dann ist es geboten, auf das Besitzunternehmen auch die gewerbesteuerbefreienden Verhaltensweisen des Betriebsunternehmens zu beziehen (hier: Übertragbarkeit der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG des ein psychiatrisches Wohn- und Pfegeheim mit einem Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholiker betreibenden Betriebsunternehmens auf das alleinig aufgrund der Betriebsaufspaltung mit diesem Betriebsunternehmen der Gewerbesteuer unterliegende Besitzunternehmen).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 372 Nr. 7
EFG 2001 S. 86
CAAAB-06353

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.09.2000 - 2 K 78/98

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