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Vertrag Arbeitgeberdarlehen – Muster
Vereinbarung Arbeitgeberdarlehen
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Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder durch einen Dritten an den Arbeitnehmer auf Grund des Arbeitsverhältnisses, die auf dem Abschluss eines Darlehensvertrags (§ 488 ff. BGB) beruht. Häufig werden dem Arbeitnehmer dabei günstigere Konditionen als beim Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem Kreditinstitut eingeräumt. Für das Vorliegen eines echten Arbeitgeberdarlehen sind regelmäßig besondere Abreden hinsichtlich der Verzinsung, Tilgung und Laufzeit dieser Arbeitgeberleistung zu treffen. Führen die vereinbarten Konditionen zu Zinsersparnissen gegenüber einer Darlehensaufnahme zu banküblichen Bedingungen, liegen in steuerlicher Hinsicht dem Grunde nach als Arbeitslohn steuerpflichtige Sachbezüge vor.
Der Vertrag kann formfrei, also auch mündlich abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich aber zu Beweiszwecken, den Vertrag schriftlich zu fixieren.
Schriftform ist allerdings dann erforderlich, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder zu höheren als marktüblichen Zinssätzen abgeschlossen wird. I...