Berücksichtigung eines
Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG
Leitsatz
1. § 4 Abs.
6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG bezieht sich auf sämtliche Anteile, die
an der Übernahmeergebnisermittlung i.S.d. § 4 Abs. 4 und 5 KStG
teilnehmen.
2. § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt.
UmwStG erfasst auch Erwerbsvorgänge, die im Zeitraum zwischen dem
steuerlichen Übertragungsstichtag und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages
erfolgen.
3. Zur Möglichkeit einer teleologischen
Reduktion und zur Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 Satz 6, 2.
Alt. UmwStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1776 Nr. 29 BB 2021 S. 2540 Nr. 43 DStR-Aktuell 2021 S. 9 Nr. 17 DStRE 2021 S. 608 Nr. 10 GmbH-StB 2021 S. 134 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2021 S. 320 BAAAH-63670
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 28.05.2020 - 1 K 148/18
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