Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 95/18

Gesetze: EStG § 66 Abs. 3; ZPO § 418

Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld - Beweiswert des Eingangsstempels einer Behörde

Leitsatz

  1. § 66 Abs. 3 EStG ist im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen; die Norm ist nicht im Erhebungs bzw. Auszahlungsverfahren zuzuordnen und bietet daher keine Grundlage dafür, die Auszahlung eines bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern.

  2. Wird Kindergeld entgegen § 66 Abs. 3 EStG für Zeiträume rückwirkend festgesetzt, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragsstellung liegen, steht § 66 Abs. 3 EStG der Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes nicht entgegen.

  3. Der Eingangsstempel einer Behörde erbringt im Regelfall den Beweis des Eingangsdatums eines Schriftstücks.

Fundstelle(n):
GStB 2019 S. 38 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2019 S. 858
BAAAH-03175

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 25.09.2018 - 8 K 95/18

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen