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Sanieren oder Hoffen?
Anmerkung zum
Die Abgrenzung von realistischen Sanierungschancen und reinen Hoffnungen ist für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen von Bedeutung. Auch der Standard IDW S 6 – Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten – stellt umfassend die Auffassung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer an die Erstellung von Sanierungskonzepten dar.
Was hat der allgemein entschieden?
Worauf ist der BGH im Speziellen eingegangen?
Was bewirkt die Entscheidung zukünftig?
I. Das
1. Sachverhalt
[i]Haarmeyer/Buchalik, Sanieren statt Liquidieren, Herne 2015, § 129 InsO NWB DAAAF-01475 Das ist dem Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) verortet. Es enthält insbesondere die Anforderungen an ein Sanierungskonzept aus Sicht eines Gläubigers, der die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldner kennt, aber gleichwohl von diesem erhaltene Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen (wenn auch später erfolglosen) Sanierungskonzepts erlangt haben will, was unter dieser Maßgabe zu einer anfechtungsrechtlich unbedenklichen Rechtshandlung führt.
Da dem Gläubiger kein vollumfänglicher Einblick in das Schuldne...