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Bemessungsgrundlage
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die Bemessungsgrundlage ist der in Euro ausgedrückte Wert, aufgrund dessen die Umsatzsteuer mit dem zutreffenden Steuersatz nach § 12 UStG ermittelt wird. Da es keine einheitliche Bemessungsgrundlage für alle steuerbaren Umsätze gibt, ist es notwendig, den einzelnen Umsatz anhand der Tatbestände im Umsatzsteuergesetz zu definieren, um dann die zutreffende Bemessungsgrundlage zu bestimmen.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die jeweiligen Bemessungsgrundlagen und zeigt anhand von Fallbeispielen die zutreffende Buchung auf.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1574 | Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
1747 | Verbindlichkeiten für
Verbrauchsteuer |
1774 | Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
1900 | Privatentnahmen allgemein |
1880 | Unentgeltliche Wertabgaben |
3425 | Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 %
Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
3431 | Gegenkonto zu Konto 3425
(Verbrauchsteuer) |
4350 | Verbrauchsteuer (sonstige Steuern) |
8410 | Erlöse 19 % USt an nahestehende
Personen |
8910 | Entnahme durch Unternehmer für Zwecke
außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1404 | Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 % |
1600 | Kasse |
2100 | Privatentnahmen allgemein |
2130 | Unentgeltliche Wertabgaben |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
3761 | Verbindlichkeiten für
Verbrauchsteuer |
3804 | Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 % |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4410 | Erlöse 19 % USt an nahestehende
Personen |
4620 | Entnahme durch Unternehmer für Zwecke
außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt |
5425 | Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 %
Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer |
5431 | Gegenkonto zu Konto 3425
(Verbrauchsteuer) |
7675 | Verbrauchsteuer (sonstige Steuern) |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätze zum Entgelt
Der Umsatzsteuer unterliegen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze, die ein Unternehmer im Inland ausführt. Wie hoch die Umsatzsteuer ist, richtet sich nach der Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) und dem maßgeblichen Steuersatz (§ 12 UStG).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Tatbestände und die jeweilige Bemessungsgrundlage:
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Nr. | Tatbestand | Bemessungsgrundlage | Rechtsgrundlage |
1. | Steuerpflichtige Lieferung oder
sonstige Leistung mit Gegenleistung | Entgelt (= Gegenleistung abzüglich
Umsatzsteuer) | § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2
UStG,
Abschnitt 10.1 Abs. 1
UStAE |
2. | Steuerpflichtige Lieferung oder
sonstige Leistung mit geringer Gegenleistung an fremde Dritte (verbilligte
Leistung) | Entgelt (= Gegenleistung abzüglich
Umsatzsteuer) | § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2
UStG,
Abschnitt 10.1 Abs. 2
UStAE |
3. | Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb mit Gegenleistung | Entgelt | § 10 Abs. 1 Sätze 3 und 4
UStG |
4. | Umsätze mit Mehrzweck-Gutscheinen | Gutscheinwert selbst oder nach dem in den damit zusammenhängenden Unterlagen angegebenen Geldwert | |
5. | Umsätze mit Pfandscheinen | Preis des Pfandscheins zuzüglich
Pfandsumme abzüglich Umsatzsteuer | |
6. | Tausch, tauschähnlicher Umsatz oder
Hingabe an Zahlungs statt | Wert der Gegenleistung abzüglich
Umsatzsteuer | |
7. | Steuerpflichtige Lieferung ohne
Gegenleistung (unentgeltliche Wertabgabe) | Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten
für den Gegenstand oder Selbstkosten | |
8. | Steuerpflichtige sonstige Leistung ohne
Gegenleistung (unentgeltliche Wertabgabe) | Ausgaben | |
9. | Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Gegenleistung (innergemeinschaftliches
Verbringen) | Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten
für den Gegenstand oder Selbstkosten | |
10. | Steuerpflichtige Lieferung mit zu
geringer Gegenleistung an „Nichtfremde“ | Mindestbemessungsgrundlage:
Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder Selbstkosten
begrenzt auf das marktübliche Entgelt | |
11. | Steuerpflichtige sonstige Leistung mit
zu geringer Gegenleistung an „Nichtfremde“ | Mindestbemessungsgrundlage: Ausgaben
begrenzt auf das marktübliche Entgelt | |
12. | Bestimmte
Personenbeförderungsleistungen | Durchschnittsbeförderungsentgelt | |
13. | Steuerpflichtige Einfuhren | Zollwert im Sinne des Zollrechts |
Abb. 1: Tabellarische Übersicht der Tatbestände und Bemessungsgrundlagen
Allgemein richtet sich die Bemessungsgrundlage bei Leistungen mit einer Gegenleistung nach dem Entgelt. Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, d. h., Entgelt ist der vereinbarte Nettobetrag.
Hierbei ist nicht der objektive Wert der Gegenleistung entscheidend, sondern das Entgelt ist auch dann Bemessungsgrundlage, wenn es dem subjektiven Wert des Leistungsempfängers entspricht. Entscheidend ist allein das, was vom Leistungsempfänger tatsächlich aufgewendet wird.
Weitere Einzelheiten zum Begriff des Entgelts enthält das Stichwort „Entgelt“, Kontierungslexikon NWB ZAAAF-75251 und bei der Aufteilung des Entgelts zwecks Anwendung des ermäßigten und der Regelsteuersatzes das Stichwort „Steuersatz“, Kontierungslexikon NWB CAAAF-86879.
3.2 Einzelfälle zur Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Leistungen
3.2.1 Freiwillige Zahlungen
Zum Entgelt gehören auch freiwillig an den Unternehmer gezahlte Beträge, wie z. B. Trinkgelder, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers eine innere Verknüpfung besteht. Werden im Gaststätten- oder Hotelgewerbe Trinkgelder direkt an das Personal geleistet, gehören diese Beträge nicht zum Entgelt für die vom Unternehmer erbrachte Leistung.
Anders ist es jedoch, wenn das Trinkgeld an den Unternehmer selbst gezahlt wird: Dann gehört das Trinkgeld zum Entgelt.