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Abwicklung der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer
I. Überblick über die Urteilsserie
Der I. BFH-Senat hat am Urteile veröffentlicht, die sich mit den Endzeiten einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer befassten. Und in allen Fällen kam der BFH zur Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung. Schon diese Feststellung nährt die Warnung: Das bei der Vereinbarung so glänzende Steuergestaltungsmodell der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer erfährt am Ende der Veranstaltung doch einige Schmutzflecken, die bei Begründung von den handelnden Personen gerne ausgeblendet werden:
Aus Sicht der Steuergestaltung wird nur der Vorteil von „Betriebsausgabe ohne Liquiditätsabfluss“ gesehen.
Die flankierend abgeschlossene Rückdeckungsversicherung gewährt oft bei Weitem nicht die Ausfinanzierung der getroffenen Pensionszusage.
Die Unternehmensnachfolge wird durch die Belastung der GmbH mit Altersversorgungsbezügen erschwert oder gar verunmöglicht.
Aber wer denkt beim Abschluss der einschlägigen Vereinbarungen schon an die Verhältnisse 20 oder 30 Jahre später? Z. B.: Will sich der betreffende Herr tatsächlich mit Erreichen des 65. Lebensjahres auf ein Kleingärtnerda...