Arbeitshilfe - Stand: 06.11.2012

Versteuerung von Stückzinsen - Mustereinspruch

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In § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG wird geregelt, dass auch Erträge aus Stückzinsen, die vor dem Jahr 2010 zugeflossen sind, in den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aufzunehmen sind. An der Verfassungsmäßigkeit dieser rückwirkenden Einführung der Steuerpflicht bestehen Zweifel.

Beim FG Münster ist unter dem Az. 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem vom Kläger geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestandes handeln würde.

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
BAAAD-60743