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Datenzugriff und Aufzeichnungspflichten
Datenerstellung, Lesbarmachung, Auswertung
[i]BFH, Beschluss v. 26. 9. 2007 - I B 53/07 (BStBl 2008 II S. 415)Mit (BStBl 2008 II S. 415) hat der BFH über die Frage entschieden, ob der Steuerpflichtige verpflichtet sei, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen. Der BFH bestätigte die Verpflichtung des geprüften Betriebs, die Unterlagen für die Betriebsprüfung im System (hier SAP) lesbar zu machen. Darüber hinaus stellt er klar, dass diese Verpflichtung auch nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abgewendet werden kann. [i]FG Düsseldorf, Beschluss v. 5. 2. 2007 - 16 V 3454/06 A (AO) NWB PAAAC-45694 und 16 V 3457/06 A (AO) NWB BAAAC-45677Die Revisionsentscheidung deckt sich im Ergebnis mit der Entscheidung der Vorinstanz. Auffallend ist jedoch der unterschiedliche Ansatz innerhalb der Begründung. Stützt sich das Finanzgericht in seiner Entscheidung auf den in 2001 neu in das Gesetz eingefügten § 147 Abs. 6 AO – also die „Ermächtigung” zum Datenzugriff –, lässt der BFH diesen Aspekt bewusst außer Betracht und entscheidet den Fall auf Grundlage des § 147 Abs. 5 AO, der Vorschrift über die Lesbarmachung – nicht Auswertung – digitalisierter...