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Pauschalierung von Sachzuwendungen
Einführung des § 37b EStG durch das JStG 2007
Der durch das JStG 2007 neu eingefügte § 37b EStG ermöglicht ab die pauschale Abgeltung von betrieblich veranlassten Geschenken (z. B. Einladung in VIP-Logen an Geschäftsfreunde) sowie von bestimmten Arbeitnehmer-Sachbezügen (z. B. Jubiläumspräsente) durch den Zuwendenden. Bisher musste die Zuwendung beim Empfänger versteuert werden, was dem Geschenkcharakter entgegenstand. Nunmehr kann der Geber zur Übernahme der Steuerschuld optieren. Beim Empfänger bleibt ein so versteuerter Bezug bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz. Die Vorschrift bietet eine erhebliche Vereinfachungsmöglichkeit und schafft im Falle der Anwendung eine umfassende Rechtssicherheit für die Betroffenen. Dabei ersetzt sie nicht die bestehenden Regelungen für vergleichbare Fälle, sondern ergänzt diese um eine zusätzliche Wahlmöglichkeit und schafft daher nebenbei erhebliches Gestaltungs- und mithin Einsparpotenzial.
I. Begünstigter Personenkreis und Zuwendungsart
1. Zuwendungsart
Begünstigt sind in allen Fallgruppen nur Zuwendungen, die nicht in Geld gewährt werden, d. h. nur der Erhalt von Sachbezügen ist begünstigt (zur Abgrenzung des Geldcharakters bei Warengutscheinen v...