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Einkommen-/Lohnsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale
(1) Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten werden. (2) Insbesondere ist in dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkenden Wirkung der Entfernungspauschale ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu erblicken (Bezug: § 9 Abs. 1 S. 85Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2, § 2, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 PBefG; Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 GG).
Im Urteilsfall – Streitjahr 2010 – war noch nach § 52 Abs. 23d Satz 1 EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfe...BGBl 2009 I S. 774BGBl 2013 I S. 285