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NWB Nr. 45 vom Seite 3407

Zum Risiko einer Strafbarkeit von Steuerberatern bei Unterlassen der Anzeige unrichtiger Erklärungen

BMF-Schreiben vom 23. 5. 2016 lässt einiges im Unklaren

Francis B. El Mourabit

[i]Geuenich, NWB 34/2016 S. 2560Wird eine steuerlich erhebliche Erklärung durch oder für einen Steuerpflichtigen unter der Mitwirkung eines gewillkürten Vertreters (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) abgegeben und stellt sich im Nachhinein heraus, [i]Beyer, NWB 40/2016 S. 3041 dass diese Erklärung unrichtig war, stellt sich aus der Perspektive des Bevollmächtigten die Frage, welche Anzeige­ und Korrekturpflichten ihn treffen. Da der Straftatbestand einer Steuerhinterziehung in der Form eines sog. echten Unterlassungsdelikts gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO an einen Verstoß gegen steuerliche Mitwirkungspflichten anknüpft („pflichtwidrig“), kommt dieser Fragestellung dabei eine besondere Bedeutung zu. Die hierzu mit (BStBl 2016 I S. 490) gemachten Ausführungen bieten Anlass, sich dieser Fragestellung zu widmen.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist zum Thema aufrufbar:

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund

[i]BMF, Schreiben vom 23. 5. 2016, BStBl 2016 I S. 490Das BMF hat durch Schreiben vom (BStBl 2016 I S. 490) zu den Auslegungsfragen der steuerlichen...

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