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Zum Risiko einer Strafbarkeit von Steuerberatern bei Unterlassen der Anzeige unrichtiger Erklärungen
BMF-Schreiben vom 23. 5. 2016 lässt einiges im Unklaren
[i]Geuenich, NWB 34/2016 S. 2560Wird eine steuerlich erhebliche Erklärung durch oder für einen Steuerpflichtigen unter der Mitwirkung eines gewillkürten Vertreters (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) abgegeben und stellt sich im Nachhinein heraus, [i]Beyer, NWB 40/2016 S. 3041 dass diese Erklärung unrichtig war, stellt sich aus der Perspektive des Bevollmächtigten die Frage, welche Anzeige und Korrekturpflichten ihn treffen. Da der Straftatbestand einer Steuerhinterziehung in der Form eines sog. echten Unterlassungsdelikts gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO an einen Verstoß gegen steuerliche Mitwirkungspflichten anknüpft („pflichtwidrig“), kommt dieser Fragestellung dabei eine besondere Bedeutung zu. Die hierzu mit (BStBl 2016 I S. 490) gemachten Ausführungen bieten Anlass, sich dieser Fragestellung zu widmen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist zum Thema aufrufbar:
infoCenter „Steuerhinterziehung“ NWB TAAAB-80024
infoCenter „Mitwirkungspflichten“ NWB ZAAAB-69950
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]BMF, Schreiben vom 23. 5. 2016, BStBl 2016 I S. 490Das BMF hat durch Schreiben vom (BStBl 2016 I S. 490) zu den Auslegungsfragen der steuerlichen...