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Vor- und Umsatzsteuerkorrektur nach Insolvenzanfechtung
Begründet erforderliche Vorsteuerkorrektur Masseverbindlichkeiten?
Insolvenz- und [i]infoCenter „Insolvenzverfahren NWB BAAAB-05672Steuerrecht in Einklang zu bringen, scheint dem Grunde nach schwer möglich zu sein. Finanzämter und Insolvenzverwalter sind kaum in der Lage, die permanenten Rechts- und Rechtsprechungsänderungen nachzuvollziehen und in die Praxis umzusetzen. Unzählige schwierige und strittige Abgrenzungsfragen beschäftigen die Beteiligten. Das betrifft u. a. auch das Insolvenzanfechtungsrecht. Der Beitrag befasst sich nicht mit der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen. Vielmehr geht es um die umsatzsteuerrechtlichen Folgen der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, wenn Entgelte für umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen zurückgezahlt werden. Die Zahlung des Anfechtungsgegners an die Insolvenzmasse erzwingt eine Vorsteuerkorrektur aufseiten des Leistungsempfängers/Schuldners und berechtigt zur Umsatzsteuerkorrektur aufseiten des Leistungserbringers/Anfechtungsgegners. Der Anfechtungsgegner kann den „Schaden“ aus der Anfechtung begrenzen, indem er zumindest einen Steuererstattungsanspruch gegen das Finanzamt geltend macht. Für den Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, ob die Vorsteuerkorrektur aufseit...