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Vorlagebeschluss des BFH zur Pauschalbesteuerung von ausländischen schwarzen Fonds
[i] BFH, Beschluss vom 6. 8. 2013 - VIII R 39/12 NWB EAAAE-47627Mit hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die bis Ende 2003 geltende Pauschalbesteuerung von Anlegern an ausländischen schwarzen (Drittstaaten-)Fonds i. S. des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG gegen die gemeinschaftsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil bereits der erste Senat durch Urteil vom (I R 88, 89/07 NWB BAAAD-31278) einen offensichtlichen Verstoß erkannt hatte und der nun zuständige 8. Senat insoweit derselben Auffassung ist. Allerdings hält es der 8. Senat für möglich, dass der Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit aufgrund der Stillhalteklausel des Art. 73c Abs. 1 EGV (heute Art. 64 Abs. 1 AEUV) unbeachtlich ist. Die Entscheidung des EuGH wird für alle offenen Veranlagungen bis zum Jahr 2003 relevant sein.
I. Der Streitfall
[i]Klägerin hielt Anteile an Investmentfonds auf den Cayman IslandsDie Klägerin unterhielt in den Streitjahren von 1997 bis 2003 ein Wertpapierdepot bei einer ausländischen Bank, auf dem sich Anteile an Investmentfonds mit Sitz auf den Cayman Islands befanden. Es handelte sich um sog. schwarze Fonds i. S. des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, weil die ausländische Investmentgesellschaft weder die Anzeige- bzw. Bekanntmachungspflicht i. S. de...