Verhältnis Behindertenpauschbetrag – haushaltsnahe Dienstleistung bei Bewohnern eines Altenheims
Leitsatz
Zum Verhältnis von Behindertenpauschbetrag und haushaltsnahen Dienstleistungen.
Bei Bewohnern eines Altenheimes, die sowohl den Behindertenpauschbetrag als auch haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch
nehmen, kann es tatbestandlich zu einzelnen Überschneidungen kommen.
Da der Gesetzgeber die doppelte Berücksichtigung derselben Aufwendungen vermeiden will, sind im Zweifel berücksichtigungsfähige
Aufwendungen nach § 35a EStG um den Pauschbetrag nach § 33b EStG zu kürzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1070 Nr. 11 KÖSDI 2012 S. 17971 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2012 S. 1408 StBW 2012 S. 346 Nr. 8 AAAAE-07360
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.01.2012 - 10 K 338/11
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