Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Authentifizierung
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und deren Authentifizierung
In der täglichen [i]Wenzel, NWB 41/2011 S. 3449Arbeit der Steuerberater wird die elektronische Steuererklärung und deren Übermittlung an die Finanzbehörde zunehmend wichtiger. Bislang waren vornehmlich die Voranmeldungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben elektronisch zu übermitteln. Bereits seit einiger Zeit können aber auch Steuererklärungen der Mandanten elektronisch übermittelt werden, wobei diese vom Steuerberater zu authentifizieren sind. Die Daten werden bei diesem Verfahren regelmäßig bei der Übermittlung mit einer qualifizierten Signatur versehen. Diese elektronischen Steuererklärungen werden im Regelfall nicht mehr von den Mandanten auf den Papiererklärungsvordrucken zuvor unterschrieben. Hieraus ergibt sich die Folgefrage, ob und wenn ja, in welchem Umfang aus der Authentifizierung durch den Steuerberater eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung erwachsen könnte.
I. Einleitung
Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wird sich zukünftig zum (gesetzlichen) Regelfall entwickeln, was bereits bei den Voranmeldungen im Bereich der Umsatzsteuer und Lohnsteuer praktisch schon der Fall ist.
[i]BMF, Schreiben vom 16. 11. 2011, BStBl 2011 I 1063, zur StDÜV und StDAVSieht das Gesetz explizi...