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Die Privatvermögensstrukturen in Liechtenstein
EU geprüfte Steuerplanung
Zum gab es im Fürstentum Liechtenstein eine Totalrevision des Steuerrechts (Steuergesetz; SteG). Diese stellt einen vorläufig letzten Meilenstein im Rahmen der fundamentalen Wandlung Liechtensteins im innerstaatlichen als auch im zwischenstaatlichen Steuerrecht dar.
Die Totalrevision hat ein attraktives und klares Steuerrecht hervorgebracht, das im Einklang mit dem Europarecht ist. Dies wird nicht zuletzt durch die Entscheidung der EFTA Überwachungsbehörde (ESA) vom unterstrichen. In dieser Entscheidung hat die ESA bestätigt, dass die Ertragsteuerbefreiung der neu geschaffenen Privatvermögensstrukturen (PVS) im Einklang mit dem Europarecht ist. Im Folgenden wird das PVS Regime im Detail analysiert, wobei insbesondere auf die materiellen und formellen Voraussetzungen des PVS Status sowie auf die Antragstellung eingegangen wird. Abschließend wird die Entscheidung der ESA dargestellt.
I. Voraussetzungen
Die Anforderungen an eine juristische Person, die den Status als PVS beantragen will, sind in Art. 64 SteG normiert. Demnach können sich alle juristischen Personen, d. h. sowohl liechtensteinische Verbandspersonen, aber auch ausländisc...