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Aktuelle Entwicklungen zur Managerhaftung und zur D&O-Versicherung
Zunehmende Risiken machen Versicherungspolicen auch für KMU interessant
Wo Verluste entstanden sind, wird schnell nach Verantwortlichen gesucht – denken Sie nur aktuell in der Wirtschaftskrise an die Verluste im Bankengeschäft oder an fehlerhafte Restrukturierungsmaßnahmen. Folgerichtig ist die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) zur Absicherung der Managerhaftung in den Fokus vieler Unternehmensleitungen und somit auch Ihrer Mandanten gerückt. Der folgende Beitrag gibt Ihnen zunächst einen Überblick über einschlägige Gesetzesreformen und erläutert dann die Entwicklung der Risikofelder sowie die Deckungsschutzrisiken der D&O-Versicherung.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einschlägige
				Gesetzesreformen  | 
1. Die Selbstbeteiligung der
				Manager  | 
Auch in Zukunft bleibt der Abschluss einer
				D&O-Versicherung nicht obligatorisch, sondern freiwillig. Aber seit dem
				 verpflichtet das Gesetz zur
				Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) durch
				Einfügung des
				§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG
				Aktiengesellschaften, in D&O-Versicherungen einen Selbstbehalt zu
				vereinbaren. Mit Hilfe des Selbstbehalts will der Gesetzgeber
				Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern präventiv entgegenwirken und
				damit eine verhaltenssteuernde Wirkung erzielen. Zum Schadenser...  |