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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1623/06 EFG 2007 S. 933 Nr. 12

Gesetze: EStG 2003 § 34f Abs. 3, EStG 2003 § 35a Abs. 1, EStR 2003 R 4

Reihenfolge des Abzugs der Steuerermäßigungen nach § 34f Abs. 3 EStG 2003 und § 35a Abs. 1 EStG 2003 von der tariflichen Einkommensteuer

Leitsatz

Von der tariflichen Einkommensteuer ist abweichend von der Regelung in R 4 EStR 2003 zunächst die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG 2003 (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse) und erst danach diejenige nach § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) abzuziehen. Allein diese Verfahrensweise steht mit dem Wortlaut und dem Zweck der Ermäßigungsregelung in § 34f Abs. 3 EStG in Einklang.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 933 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1595
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1595
AAAAC-43142

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Sächsisches FG, Urteil v. 28.11.2006 - 3 K 1623/06

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