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Begrenzung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig
Anmerkungen zum
Der X. Senat des BFH hält die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen (§ 10 Abs. 3 EStG 1997) für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, existenziell notwendigen Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Zudem verstößt der Gesetzgeber u. a. gegen das Verfassungsgebot des Schutzes von Ehe und Familie, wenn die Belastung von Eltern durch die unterhaltsrechtlich geschuldete Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder steuerlich nicht berücksichtigt wird. Der BFH hat diese Rechtsfragen dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss ist zwar zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AltEinkG () ergangen. Er hat indes auch Auswirkungen auf die Beurteilung der aktuellen Rechtslage, für Steuerpflichtige mit und ohne Kinder sowie für privat und gesetzlich Versicherte.
DokID ▶ NWB IAAAB-74690. Rechtsgrundlagen ▶ § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 10 Abs. 3 EStG 1997; Art. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG. Vorinstanz ▶ NWB UAAAB-42311.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kläger ist Rechtsanwalt und erzielte im Streitjahr 1997 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von ca. 431 000 DM. Der Ge...