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GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Erlöschen der Prokura – Muster
GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Erlöschen der Prokura
Das Erlöschen der Prokura muss von den Geschäftsführern einer GmbH zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Ratsam ist es, neben dem Namen des Prokuristen auch dessen Wohnort mit anzugeben. Die Anmeldung zum Handelsregister bedarf der öffentlichen Beglaubigung des zuständigen Notars.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: