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GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Erlöschen der Prokura – Muster
GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Erlöschen der Prokura
Gem. § 53 HGB ist die Erteilung der Prokura sowie deren Widerruf zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Diese Anmeldung ist von den Geschäftsführern der GmbH vorzunehmen und sie muss notariell beglaubigt werden. Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt in der Regel beim Amtsgericht des Ortes, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Neben dem Namen des Prokuristen ist auch dessen Geburtsdatum und Wohnort mit anzugeben.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: