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Arbeitshilfe - Stand: 20.01.2025

GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Erlöschen der Prokura – Muster

Anna Keller
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  • GmbH: Handelsregisteranmeldung bei Erlöschen der Prokura

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Gem. § 53 HGB ist die Erteilung der Prokura sowie deren Widerruf zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Diese Anmeldung ist von den Geschäftsführern der GmbH vorzunehmen und sie muss notariell beglaubigt werden. Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt in der Regel beim Amtsgericht des Ortes, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Neben dem Namen des Prokuristen ist auch dessen Geburtsdatum und Wohnort mit anzugeben.

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