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Umsatzsteuer; | Betrieb einer Arbeitslosen-Werkstätte (§ 12 UStG)
Eine Arbeitslosen-Werkstätte, in der Spielwaren durch vordem arbeitslose Frauen und Männer hergestellt und in den Verkauf gebracht werden, ist keine spezielle Einrichtung zur Betreuung schwer zu vermittelnder Arbeitsloser. Diese Art von Werkstätten ist als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu behandeln. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Zweck einer Körperschaft darauf gerichtet ist, durch Angebot von Arbeit und sozialer Betreuung an schwer zu vermittelnde Arbeitslose (insbes. ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen) deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu fördern. Solche Gesellschaften versuchen, den auf dem Arbeitsmarkt erheblich benachteiligten Personen durch eine Mischung von therapeutischen und beschäftigungspolitisch...