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NWB BB 10/2022 S. 289

Gründung: Neues europäisches Einheitspatent hilft Start-ups

Spätestens Anfang 2023 wird es das europäische Einheitspatent geben. Hierzu wird wie bisher eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt eingereicht und durchläuft dort den Erteilungsprozess. Der Unterschied zum bisherigen europäischen Patent ist, dass es einheitlich in allen teilnehmenden Staaten gilt. Zu Beginn nehmen 17 EU-Staaten am Einheitspatent teil. Soll ein solches Patent durchgesetzt oder verteidigt werden, muss nur ein gemeinsames Verfahren vor dem Europäischen Patentgericht geführt werden. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/v7nlz.

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