Beruflich veranlaßte Unfallkosten sind stets außergewöhnlich und deshalb in voller Höhe Werbungskosten abzugsfähig; bei Kfz-Unfällen auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch geringe Unfallkosten nicht durch die Kilometer-Pauschale abgegolten.
Leitsatz
Die Kosten eines Unfalls, den ein Arbeitnehmer auf einer Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleidet, können unabhängig von ihrer Höhe bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben den Pauschbeträgen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2
EStG 1971 als Werbungskosten abgezogen werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 595 HAAAA-91352
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