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NWB Sanieren 9/2022 S. 286

Gesetzgebung – Gesellschaftsregister kommt zum (BRAK)

Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das ändert sich zum . Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der das zum eingeführte Gesellschaftsregister ausgestaltet werden soll. Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) existiert bislang kein Register. Im Rechtsverkehr können daher die Existenz und die Gesellschafter einer GbR nicht zuverlässig festgestellt werden, anders als dies etwa bei Gesellschaftsformen wie der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft der Fall ist.

Das im August 2021 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sieht deshalb die Einführung eines Gesellschaftsregisters vor, das dem Hand...

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