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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Keine Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb der Cafeteria eines Altenheims

Betreibt ein Altenheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren Besucher abgibt, sind die dabei erzielten Umsätze nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht gem. § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG steuerfrei. Der Betrieb der Cafeteria ist in einem solchen Fall für die Pflege und Versorgung der Heimbewohner nicht unerlässlich.

Auch zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs ergangen.

Nach dieser Vorschrift sind Leistungen begünstigter Einrichtungen umsatzsteuerfrei, die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch bedürftiger Personen verbunden sind. Unionsrechtlich beruht diese Steuerbefreiung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSysRL. Danach sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen von der Steuer befreit, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime bewirkt werden.

Der V. Senat des BFH hat jetzt klargestellt: Betreibt ein Altenheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren ...

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