Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13-14 | Kindergeld: Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufsbegleitenden Zweitausbildung

Nimmt ein Kind nach Abschluss der Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein längerfristiges Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung auf, das deutlich über 20 Wochenarbeitsstunden umfasst, und wird ein Jurastudium nur in der verbleibenden arbeitsfreien Zeit durchgeführt, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Dieser scheitert aber nicht bereits daran, dass der erste Ausbildungsabschnitt eine abgeschlossene Qualifikation darstellt.

Eine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung mit dem Abschluss als Diplom-Finanzwirtin oder Diplom-Finanzwirt. Und anschließend dann ein Jura-Studium mit Schwerpunkt Steuerrecht. – Dieser Berufsweg dürfte vielen Hörerinnen und Hörern bekannt vorkommen. Da ist es natürlich interessant zu wissen, wie der Bundesfinanzhof bei diesem Werdegang eine einheitliche Erstausbildung von einer Zweitausbildung abgrenzt. Zumal das BFH-Urteil auch für andere Berufsausbildungen von Bedeutung sein kann, die aufeinander aufbauen.

Den Streitfall hatten wir Ihnen bereits in unserer Januar-Ausgabe 2022 vorgestellt. Die Tochter, für die das Kindergeld beansprucht wurde, hatte im August 2020 ein duales Studium zur Diplom-Fin...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil