Zur Frage, ob die Hinterlegung
einer ausreichenden, die ggfs. entstehende Steuerschuld abdeckende,
Sicherheitsleistung konstitutive Voraussetzung für die wirksame
Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens ist
Leitsatz
Wurde die mit Bescheid der zuständigen Behörde festgesetzte
Sicherheitsleistung vom Steuerlagerinhaber erbracht, wird ein Steueraussetzungsverfahren
- bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - auch dann wirksam
eröffnet, wenn im Einzelfall die Sicherheitsleistung die potentielle
Steuerschuld nicht vollumfänglich abdeckt.
Weder die RL 208/118/EG (SystemRL) noch das nationale
Recht (hier: SchaumwZwStG und SchaumwZwStV) enthalten eine Rechtsgrundlage
für die Entstehung der Steuer im Falle der nicht ausreichend erbrachten,
die festgesetzte und hinterlegte Sicherheit übersteigenden, - potentiellen
- Steuerschuld.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 695 Nr. 11 AAAAJ-22171
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 11.08.2022 - 6 K 1427/20 Z
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