Nacherhebung von Antidumpingzoll
und Drittlandszoll: Umgehung von Antidumpingzöllen durch Umladungen
in Thailand (Laem Chabang)
Leitsatz
Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen.
Auf Einfuhren von Glasfasergewebe mit Ursprung in der
Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll
über die Freizone im thailändischen Hafen von Laem Chabang in die
EU eingeführt wurden, kann Antidumpingzoll und nichtpräferenzieller
Drittlandszoll nachzuerheben sein.
Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte
oder das Anhörungsrecht.
Keine Umkehr der Beweislast mangels Verstoß gegen Amtsermittlungspflicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAJ-22161
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 11.07.2022 - 4 K 92/16
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.