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Autonomes Fahren und Datenschutz – ein unlösbarer Widerspruch?
Tesla & Co.: Mit dem Datenschutz eher im Stau als auf der Überholspur
Jeder kennt die Situation: Ein (Mandanten-)Termin steht an und auf der Strecke staut sich der Verkehr. Im Stau wird Zeit verschwendet, die wahrscheinlich sinnvoller genutzt werden könnte. Autonomes Fahren wirkt in dieser Beziehung verheißungsvoll und scheint eine Lösung für effektiv nutzbaren Zeitgewinn zu sein. Aber was ist unter „autonomem Fahren“ zu verstehen, welcher rechtliche Rahmen besteht dafür und welche datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen gegen den Einsatz derartiger Systeme? Gerade die letzte Frage gewinnt vor dem Hintergrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Autokonzern Tesla wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch den Einsatz des sog. Wächter-Modus erheblich an Bedeutung. Gleiches gilt für die Festsetzung eines Bußgelds gegen die Volkswagen Aktiengesellschaft wegen des Filmens der Umgebung bei Durchführung von Testfahrten für ein Assistenzsystem zum autonomen Fahren, ohne auf das Filmen für Betroffene erkennbar hinzuweisen.
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I. Rechtsrahmen für das autonome Fahren
1. Einteilung der Fahrstufen für autonomes Fahren
[i]Klassifizierung kennt sechs Stufen und beschreibt MindestanforderungenDie Auseinandersetzung mit...