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Umsatzsteuer kompakt
Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des "Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler" und des Folgeurteils des Stellung genommen und den UStAE angepasst.
Hintergrund: Auf ein Vorlageersuchen des BFH hat der , Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, entschieden, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der ein Steuerpflichtiger, der das Recht erworben hat, die auf die Errichtung einer zur Nutzung sowohl für besteuerte als auch für steuerbefreite Umsätze bestimmten Cafeteria im Anbau eines von ihm umsatzsteuerfrei betriebenen Alten- und Pflegeheims entfallende Vorsteuer anteilig abzuziehen, zur Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs verpflichtet ist, wenn er jeglichen besteuerten Umsatz in den Räumlichkeiten dieser Cafeteria eingestellt hat, sofern er weiterhin steuerbefreite Umsätze in diesen Räumlichkeiten getätigt und diese somit nunmehr ausschließlich für diese Umsätze genutzt hat (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.7.2020).
In seinem Folgeurtei...