Online-Nachricht - Mittwoch, 14.09.2022

Gesetzgebung | Umsatzsteuer auf Gas wird reduziert (Bundeskabinett)

Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger schon jetzt zu einer großen Belastung geworden. Deshalb senkt die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas. Das Kabinett hat dafür eine Formulierungshilfe für den Deutschen Bundestag beschlossen.

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspaketes. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich für diesen Zeitraum auf ca. 11,3 Mrd. €.

Die Umsatzsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Dies muss auch für den umgekehrten Fall gelten. Die Bundesregierung erwartet von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.

Belastungen werden abgemildert

  • Im Zeitraum vom bis wird die Gasbeschaffungsumlage erhoben. Diese unterliegt, ebenso wie das Entgelt für die Gaslieferung, der Umsatzsteuer. Den Gaskundinnen und -kunden sollen jedoch aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

  • Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas wird daher von 19 auf 7 % abgesenkt - und zwar solange, wie auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird, also vom bis zum . Damit werden für Gaskundinnen und -kunden die Belastungen reduziert, die durch die Gasbeschaffungsumlage entstehen.

Hinweis:

Mehr über die befristete Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen erfahren Sie im Fragen-Antworten-Katalog der Bundesregierung.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 14.9.2022 (RD)

Fundstelle(n):
TAAAJ-21936