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Quellensteuer auf Renteneinkünfte?
Die Bundesregierung äußert sich auf die kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU positiv zu einer Quellensteuer für Sozialversicherungsrenten (BT-Drucks. 20/2103). Quellensteuer wird meist mit internationalem Steuerrecht assoziiert, doch im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung ist der Anwendungsbereich deutlich größer. Zwar ist die Steuer noch Zukunftsmusik, dennoch lohnt sich ein Blick auf die mögliche Umsetzung sowie Vor- und Nachteile.
Status quo
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der
landwirtschaftlichen Alterskasse, der berufsständischen Versorgungswerke und
aus Basisrentenverträgen unterliegen der Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil
gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. In
der aktuellen Diskussion um die Doppelbesteuerung der Renten (vgl.
,
NWB XAAAH-80103, und X R 20/19,
NWB NAAAH-80102) wird eine Überarbeitung dieser
Rechtsnorm notwendig. Die Norm ist zwar verfassungsgemäß, sie kann aber im
Einzelfall gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen. Die komplexe
Berechnung der Doppelbesteuerung würde erhebliche Kapazitäten bei der
Finanzverwaltung in Anspruch nehmen, da die Berechnungspflicht das Finanzamt
trifft (vgl. Nöc...