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StuB 18/2022 S. 716

Grundsteuer | Musteranleitungen für Fälle der Land- und Forstwirtschaft

Das Thüringer Finanzministerium hat weitere Musteranleitungen zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in „Mein ELSTER“ für Fälle der Land- und Forstwirtschaft bereitgestellt. Darüber hinaus weist das Ministerium auf häufige Fehleintragungen hin. In Thüringen gilt das Bundesmodell.

Hierzu führt das Finanzministerium weiter aus:

Zum land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz gehören sowohl land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen als auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Unabhängig davon, ob diese selbst bewirtschaftet oder an Dritte verpachtet werden, ist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes derjenige verpflichtet, der am wirtschaftlicher Eigentümer des Grundbesitzes war. Im Rahmen der Grundsteuerreform kam es zum Wechsel von der bish...

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