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Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen
Ob und in welchem Umfang das Finanzamt einen Freiberufler gem. § 200 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO zur Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Kontoauszüge) verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung. Diese ist – so aktuell einmal mehr der Bundesfinanzhof – vom Gericht nur darauf zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks fehlerfrei ausgeübt hat.
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Bekräftigt hat der Bundesfinanzhof seine Sichtweise, was die Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung angeht.
Ob und in welchem Umfang das Finanzamt einen Freiberufler zur Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Kontoauszüge verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung. Diese ist – so aktuell einmal mehr der VIII. Senat des BFH – vom Gericht nur darauf zu prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter...