Online-Nachricht - Freitag, 09.09.2022

Corona | Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen (Bundestag)

Der Bundestag hat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in 2./3. Lesung beschlossen.

Der in den Beratungen noch veränderte und über 13 Änderungsanträge ergänzte Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/2573; BT-Drucks. 20/3312) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 beinhaltet einige bundesweite Auflagen sowie einen angepassten „Instrumentenkasten“, den die Bundesländer in eigener Verantwortung nutzen können.

Schutzmaßnahmen vom bis zum :

Bundesweite Regelungen

  • Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs

  • Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen

  • Immer ausgenommen von der Maske sind u. a. Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen es medizinisch geboten ist

Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder

Länder-Werkzeugkasten 1

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können die Länder u. a. erlassen:

  • Maskenpflicht im ÖPNV

  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen Ausnahmen für Getestete zwingend, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene möglich, einzelne Branchen können ausgenommenen werden

  • Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und nur, wenn zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich

Länder-Werkzeugkasten 2

Nur bei einer konkreten Gefahr für kritische Infrastruktur (insb. Gesundheitssystem) und einem Landtagsbeschluss können die Länder u. a. erlassen:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn 1,5m-Abstand nicht einhaltbar

  • Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Ähnliches

Hinweis:

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Bundestag online; BMJ online (RD)

Fundstelle(n):
BAAAJ-21699