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Einkommensteuer | Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung (BFH)
Steht eine - an sich nicht steuerbare - sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird. Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als Sportler vor, stellen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung aufgrund des weiten Verständnisses des Veranlassungsbegriffs Betriebseinnahmen dar (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Streitjahr 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Als erfolgreicher Sportler war er zudem Mitglied einer Sportfördergruppe und nahm an (inter-)nationalen Meis...