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Finanzamt beteiligt sich an Kompensation des unternehmerischen CO2-Fußabdrucks
Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z. B. beim Kauf von Zertifikaten, mit denen die Wiederaufforstung von Wäldern finanziert wird) sind nach einer Verfügung des Landesamts für Steuern Niedersachsen betrieblich veranlasst, wenn diese mit der betrieblichen Zielsetzung getragen werden, den eigenen unternehmerischen CO2-Fußabdruck zu egalisieren. Eine private Mit-Veranlassung wird regelmäßig durch den betrieblichen Kontext überlagert.
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Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation können betrieblich veranlasst und somit als Betriebsausgaben abziehbar sein, z. B. beim Kauf von Zertifikaten, mit denen die Wiederaufforstung von Wäldern finanziert wird. – Das ist die Botschaft einer Verfügung des Landesamts für Steuern aus Niedersachsen.
Kurz zum Hintergrund: Das Prinzip der Kompensation beruht – so das Bundesumweltamt in einem Ratgeber – auf dem Gedanken, dass es für das Klima nicht entscheidend ist, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder ...