Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses 1)
Leitsatz
1. Die Auflösung eines Dienstverhältnisses ist dann i.S. des § 3 Nr. 9 EStG 1975 vom Arbeitgeber ,,veranlaßt'', wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf dieses Verhalten eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.
2. Abfindungen i.S. des § 3 Nr 9 EStG 1975 sind grundsätzlich solche Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer anläßlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält.
3. Keine Abfindung, sondern nichtbegünstigte Gehaltszahlungen sind in der Regel anzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer den Betrag erhält, der seinem laufenden Gehalt und seinen sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 735 MAAAA-91265
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